Größenvergleich

Brettachtalhalle Bretzfeld 

zu

Festhalle Weibler 

jeweils mit Parkplätzen im gleichen Maßstab

Interessante Ausarbeitung

Sehr geehrte Initiatoren des Bürgerbegehrens, 

 

die Familie Weibler wirft Ihnen in Ihrer „Richtigstellung“ vom 10.02.2023, erschienen im Bretzfelder Blättle, ’’reißerische, unsachliche und bewusst falsche und verdreht dargestellte Aussagen’’ vor. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Aussagen der Familie Weibler zu widerlegen, indem ich nur das vorbringe, was wörtlich in Stellungnahmen von Regionalverband, Landesnaturschutzverband und Gutachten zu lesen ist. Die Quellen habe ich jeweils angegeben. 


Erfolgreiche Bürgerentscheide

www.nussloch-intakt.de

  • Supermarkt-Pläne und Wohnbebauung mit Bürgerentscheid abgelehnt
  • Wir möchten uns bei allen bedanken, die am Bürgerentscheid teilgenommen und so in demokratischer Weise eine wichtige Fragestellung für Nußloch geklärt haben. 


www.bi-schriesheimerhof.de

  • Verfahren wurde mit zu wenig Transparenz und Bürgernähe geführt und der geplante Flächenverbrauch war zu groß
  • Die Grün- und Ackerflächen am Schriesheimer Hof bleiben erhalten


Stimmen der Bevölkerung, die uns erreicht haben:

16.02.2023 per Email
Guten Abend Herr Maier, verbunden mit einem weiteren Glückwunsch.
Erneut bedient sich Weibler der Strategie, Angriff ist die beste Verteidigung:
Nachdem Ihnen in einer sogenannten "Richtigstellung" "reißerisches und unsachliches Berichten", "bewusst falsche und verdrehte Aussagen" unterstellt wird, trägt man nun vor, nicht wertfrei und unvollständig zu informieren.
Im Grunde beschreibt Weibler sich selbst.
Juristisch wäre zu prüfen, welchen Tatbestand es darstellt, wenn Weibler Sie öffentlich als Lügner bezeichnet.
Ihnen und Ihrer Frau einen erholsamen Abend.

10.02.2023 per Email
Liebe Frau Steiner, lieber Herr Maier,
vielen Dank für diese mutige Initiative gegen das Vorhaben einen übermächtig erscheinenden Gegenübers, der mittels Salamitaktik und viel Beziehungen seine (unersättlichen?) Interessen durchzusetzen versucht. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass sich recht viele Menschen in der Gemeinde Bretzfeld dazu durchringen zu unterschreiben, damit Sie genug Stimmen für das Bürgerbegehren sammeln können.

06.02.2023 über unser Kontaktformular
Ein interessanter Vorgang, der hoffentlich im Interesse der Bürger Bretzfelds einen positiven Abschluss findet. 

05.02.2023 per Email 
Nach meinem Kenntnisstand ist es nahezu unmöglich, dass der Regionalverband Grünzüge zurücknimmt. Es müssen schon gewichtige Belange vorliegen, um dies zu erreichen. Für mich ist es nicht nachvollziehbar wie dies für die Schaffung von Parkplätzen möglich war.
Durch die Rücknahme des Grünzugs wurde es überhaupt erst möglich einen BPlan auf den Weg zu bringen.

Datenschutz und Vertraulichkeitsgebot  

Ihre Unterschriften werden vertraulich behandelt


Auszug aus Bürger-Handbuch von Dr. Edgar Wunder

Manche Menschen haben Sorge, was mit ihren Angaben im Unterschriftenformular geschieht. Dazu ist zu sagen: Niemand – weder die Gemeindeverwaltung noch Sie als Bürgerinitiative – darf bekannt geben, wer sich in die Unterschriftslisten eingetragen hat. Es gilt ein strenges Vertraulichkeitsgebot. Innerhalb der Gemeindeverwaltung dürfen lediglich jene Mitarbeiter die Unterschriftenlisten einsehen, die mit der Prüfung der Gültigkeit der Unterschriften beauftragt sind. Sie sind ansonsten vor jeder Einsichtnahme zu verwahren. Die Daten auf den Unterschriftenblättern dürfen auch nicht für andere Zwecke verwendet werden als für die bloße Einreichung des Bürgerbegehrens. Es ist also z.B. dem Bürgermeister nicht erlaubt, die Eintragungen zu nutzen, um einzelne Unterzeichner persönlich anzusprechen oder diesen gar Briefe zu schreiben. Ebenso ist es Ihnen als Bürgerinitiative nicht gestattet, die Daten elektronisch zu erfassen oder sie z.B. dazu zu nutzen, den Unterzeichnern vor dem Bürgerentscheid einen Brief zu schreiben. All dies wären Verstöße gegen den Datenschutz, die ggf. beim Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg angezeigt werden können. Über das Unvermeidliche hinaus (d.h. Neuunterzeichner können ersehen, wer sich auf dem gleichen Unterschriftenblatt bereits vor Ihnen eingetragen hat), dürfen ausgefüllte Unterschriftenblätter auch nicht Unbefugten gezeigt werden.